Nach Unfällen, Operationen oder komplexen Erkrankungen des
Bewegungsapparates ist eine Rehabilitation im Anschluss an den
Krankenhausaufenthalt erforderlich. Diese Anschlussheilbehandlung (auch Anschlussrehabilitation genannt, abgekürzt AHB) ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, die vom Krankenhaus beantragt und in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung angetreten werden muss. Diese kann ambulant, teilstationär oder stationär erfolgen. Nicht jeder Patient kann dies in Anspruch nehmen, es gibt eine bestimmte Liste der sogenannten AHB-Indikationen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Patient an den Therapien teilnehmen kann und weitestgehend selbstständig ist, das heißt ohne Fremdhilfe zur Toilette gehen, selbstständig essen, sich allein waschen und ankleiden. Wenn der für Sie zuständige Arzt im Krankenhaus eine AHB vorsieht, wird im ersten Schritt der Sozialdienst darüber informiert. Der Sozialdienst hilft Ihnen bei den Formalitäten sowie der Kostenklärung und berät Sie, welche Möglichkeiten Ihr Sozialversicherungsträger bezüglich der Klinikauswahl für Sie vorsieht. Patienten können sich bereits im Vorfeld melden, wenn z. B. Termine für Hüft- oder Knieoperationen feststehen.
Es gibt noch andere Formen der medizinischen Rehabilitation, die im Krankenhaus zum Tragen kommen, z. B. die geriatrische Rehabilitation bei älteren Menschen, die noch nicht in der Lage sind, sich selbstständig zu versorgen oder auch die onkologische Rehabilitation bei Tumorpatienten. Auch hier wird der zuständige Arzt den Sozialdienst informieren, der dann die weiteren Schritte mit Patienten und Angehörigen bespricht.