Eigenbeteiligung

Gesetzlich Versicherte müssen für ihre Unterkunfts- und Betreuungskosten im Krankenhaus zurzeit eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Kalendertag an die Krankenkassen zahlen, allerdings höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr. Aufnahme- und Entlasstag zählen dabei jeweils als ein Tag. Sie können diesen Betrag am Entlasstag direkt bei der Information am Eingang bezahlen oder Sie erhalten von uns eine Rechnung. Wir leiten den Betrag an die Krankenkasse weiter.